Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.